Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Niedersachsen findet viermal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Niedersachsen drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE JANUAR 2022
- 20.01.: ZR1
- 21.01.: ZR2
- 24.01.: ZR3
- 25.01.: SR
- 27.01.: ÖR1
- 28.01.: ÖR2
KLAUSURTERMINE APRIL 2022
- 21.04.: SR
- 22.04.: ÖR1
- 25.04.: ÖR2
- 26.04.: ZR1
- 28.04.: ZR2
- 29.04.: ZR3
KLAUSURTERMINE JULI 2022
- 21.07.: ZR1
- 22.07.: ZR2
- 25.07.: ZR3
- 26.07.: SR
- 28.07.: ÖR1
- 29.07.: ÖR2
KLAUSURTERMINE OKTOBER 2022
- 20.10.: SR
- 21.10.: ZR1
- 24.10.: ZR2
- 25.10.: ZR3
- 27.10.: ÖR1
- 28.10.: ÖR2
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „SR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Öffentlichen Recht.
Quelle: https://justizportal.niedersachsen.de
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ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
- dtv/Beck „Europarecht 5014“
- Nomos „Landesrecht Niedersachsen“