
#EXAMENSRELEVANT gibt dir wertvolle Informationen zur Prüfungsvorbereitung
Das Staatsexamen, die letzte große Hürde nach dem Jura-Studium bzw. nach dem juristischen Vorbereitungsdienst. Der Weg bis dahin ist gepflastert mit den verschiedensten Problemen zum formellen und materiellen Recht, geschaffen von Literaturmeinungen und Rechtsprechung. Vom Grundsatz her lässt sich folgendes sagen: Je aktueller die (letztinstanzliche) Rechtsprechung zu einem juristischen Problem, desto examensrelevanter ist sie. Dennoch gibt es eine Reihe von Rechtsprechungen und Problemen, die ganz und gar nicht examensrelevant für dein Staatsexamen sind. Erfahre deshalb bei uns, worauf es im Staatsexamen tatsächlich ankommen wird (#Gewusst). Lese dazu unser Magazin „examensrelevant“ oder schaue dir den „Fall des Monats“ an. Unsere Examenstreffer informieren dich darüber, was in deinem Bundesland zuletzt im Staatsexamen gelaufen ist.
Fall des Monats für die Vorbereitung auf das Staatsexamen
In Kooperation mit dem Jura Intensiv Verlag stellen wir dir monatlich einen aktuellen und examensrelevanten Fall für deine Prüfungsvorbereitung vor. In diesem Fall des Monats wird die Rechtsprechung mit Randbemerkungen und Verweisen übersichtlich dargestellt, sodass du der Lösung jederzeit folgen kannst. Verpasse diesen wichtigen Klausurhelfer also in keinem Fall. Deshalb bieten wir dir auch die Möglichkeit an über unseren Newsletter den Fall des Monats zu beziehen.
HLB-Fälle für die Vorbereitung auf das Staatsexamen
In Kooperation mit der Kanzlei HLB Schumacher Hallermann präsentieren wir dir die aus unserem Leitfaden Assessor Juris bekannten examensrelevanten Fälle sowie darüber hinaus die sog. Entscheidung des Quartals. Diese werden unter der Supervision von Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann sowie mit Unterstützung seines Teams aus qualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Referendar:innen für dich und deine Fallbearbeitung ausformuliert bzw. bearbeitet.
Examensergebnisse
Die Durchschnittsnoten und die Durchfallquoten in den juristischen Staatsexamina fallen regelmäßig deutlich schlechter aus als in anderen Studiengängen. Deshalb sind die Examensergebnisse stets von besonderem Interesse. Zum einen können sie ein Indiz dafür sein, wie schwer das Examen im jeweiligen Jahr und im jeweiligen Bundesland war. Sie können aber auch ein Indiz dafür sein, wie gut die Ausbildung im jeweiligen Bundesland war. Zum anderen vermögen die Examensergebnisse der vergangenen Jahre vielleicht auch zu beruhigen, denn beispielsweise macht eine Durchfallquote von 15 % sicherlich mehr Mut als eine Durchfallquote von 35 %.
Aktenvorträge in der mündlichen Prüfung
In allen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern) teilt sich die mündliche Prüfung im Zweiten Examen in zwei Teile auf: den Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch. Während das Prüfungsgespräch bereits aus dem Ersten Examen bekannt ist und die Vorbereitung mittels Examenstreffer möglich ist, handelt es sich bei dem Aktenvortrag um ein Novum. Hierbei ist ein kurzer Fall mündlich darzustellen, rechtlich zu lösen und ein Vorschlag für das weitere Handeln zu unterbreiten. Die Vorbereitung darauf gestaltet sich mithin schwieriger, da auch die Ladung sehr kurzfristig erfolgt. Deshalb haben wir für dich eine Sammlung an examensrelevanten Original-Aktenvorträgen zusammengestellt, welche durch diverse Justizprüfungsämter zur Verfügung gestellt werden.
Schau dich gerne bei #EXAMENSRELEVANT um, wir sind sicher, dass du hilfreiche Informationen findest!