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Die TOP 10 Urteile für dein Examen im Zivilrecht

By 28. September 2021Oktober 11th, 2023No Comments
Aktuelle Rechtsprechung

Diese aktuelle Rechtsprechung im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Arbeitsrecht aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 solltest du für dein Examen und deine mündliche Prüfung kennen!

Hiermit möchten wir dir die aktuell wichtigste Rechtsprechung, die Top 10 Urteile im Zivil- und Arbeitsrecht aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 zur Vorbereitung auf dein schriftliches Examen und / oder deine mündliche Prüfung vorstellen [Stand: August 2021]:

Nr. 1 – BGH VI ZR 575/20 – Urteil vom 20.07.2021

Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch im Zuge des Dieselskandals geltend, obwohl das betreffende Kraftfahrzeug schon vor Bekanntwerden des Mangels von ihr weiterverkauft wurde.

Der BGH diskutiert hier insbesondere die Frage einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeuges mit Abschalteinrichtung. Der Weiterverkauf des Fahrzeuges lässt diesen Schadensersatzanspruch nicht entfallen.

JurCase informiert:

Der Schadensersatzanspruch im Rahmen des Dieselskandals kann in verschiedenen Konstellationen auftreten. Relevant ist hier auch das in den §§ 434 ff. BGB normierte Mängelgewährleistungsrecht.

Nr. 2 – BGH VII ZR 78/20 – Urteil vom 05.05.2021

Der Kläger will eine Musikveranstaltung besuchen, welche unter freiem Himmel stattfindet und eine maximale Kapazität von 1.500 Gästen aufweist. Das Ticket für die Veranstaltung kann der Gast erst vor Ort erwerben, es findet kein regulärer Vorverkauf statt. Der Kläger wird jedoch wegen seines Alters nicht auf das Gelände gelassen. Der 44-jährige Kläger war hierbei in Begleitung einer 36-jährigen Person.

Diskutiert werden die §§ 19, 20 AGG, eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist hiernach eigentlich untersagt. Da es sich hier nicht um ein Massengeschäft handelt, ist der Anwendungsbereich des AGG dem BGH zufolge nicht eröffnet und somit keine Diskriminierung im Sinne des AGG zu beanstanden.

JurCase informiert:

Die Vorinstanzen hatten die Diskriminierung angenommen, aber eine Rechtfertigung gemäß § 20 AGG für einschlägig erachtet.

Nr. 3 – BGH V ZR 234/19 – Urteil vom 11.06.2021

In einem Nachbarschaftsstreit sind die beiden Beteiligten darüber uneinig, ob von einem auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehenden Baumes Äste zurückgeschnitten werden dürfen und müssen.

Insbesondere geht es hier um die Duldungspflicht nach § 910 Abs. 2 BGB.  Entscheidend ist für den BGH, wann hier eine Beeinträchtigung vorliegt. Eine solche mache etwaige Folgen für den Baum selbst unerheblich, die Äste müssten geschnitten werden.

JurCase informiert:

Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 910 BGB liegt dann vor, wenn die konkrete Nutzung des Grundstücks durch die Wurzeln oder Äste erschwert oder verhindert wird.

Nr. 4 – BGH VIII ZR 351/19 – Urteil vom 26.08.2020

Der Kläger kauft einen Neuwagen und rügt daraufhin einen Mangel an der Lackierung des Fahrzeuges. Dann erfolgt eine Nachbesserung der Lackierung, welche allerdings nicht fachgerecht ausgeführt wird und deshalb den Mangel nicht beseitigen kann. Der Kläger tritt nun vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.

Der BGH behandelt hier abermals die Erforderlichkeit einer zweiten Chance zur Nachbesserung, sowie Probleme in der Fristsetzung. Es wird klargestellt, dass einem Schuldner durch einmaliges Setzen einer angemessenen Frist zur Nachbesserung hinreichend deutlich gemacht wird, dass ein weiteres Ausbleiben Rechtsfolgen nach sich ziehen wird.

JurCase informiert:

Gegenstand der Entscheidung sind sekundäre Gewährleistungsrechte (insb. Schadensersatz statt der Leistung). Voraussetzung für das Geltend machen ist grundsätzlich das erfolglose Ablaufen einer angemessen gesetzten Frist.

Nr. 5 – BAG 2 AZR 111/19 – Urteil vom 22.08.2019

Das Urteil behandelt die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere den Zeitpunkt des Zugangs.

Die Kündigung wurde hier um 13:25 Uhr durch eine Mitarbeiterin eingeworfen, die Postzustellung ist aber in aller Regel bis 11:00 Uhr abgeschlossen. Der Zugang ist hier entscheidend für die Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG.

JurCase informiert:

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und muss daher zugehen, um wirksam zu werden.

Nr. 6 – BGH VIII ZR 270/18 – Urteil vom 08.07.2020

Eine Vermieterin soll einige Schönheitsreparaturen an einer Mietsache durchführen. Die Mietwohnung wurde unrenoviert überlassen, was grundsätzlich eine bloße Erhaltungspflicht für die Vermieterin begründet.

Fraglich ist hier, ob der unrenovierte Ursprungszustand der vertragsgemäße Zustand ist. Für den BGH ist der Zustand der Wohnung im Zeitpunkt ihrer Überlassung an den jeweiligen Mieter Ausgangspunkt für die Erhaltungspflicht, sodass die Erhaltungspflicht gerade dann vorliegt, wenn sich der anfängliche Zustand wesentlich verschlechtert hat.

JurCase informiert:

Hier gelten die Grundregeln der §§ 535 ff. BGB. Zu beachten ist dem BGH zufolge auch der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, wenn der Mieter nach der Ausbesserung eine Wohnung erhält, die aus praktischen Gründen „besser“ als vertragsgemäß ist.

Nr. 7 – BGH V ZR 8/19 – Urteil vom 18.09.2020

In dieser Entscheidung geht es um einen Neuwagenkauf unter Verwendung gefälschter Papiere. Unmittelbar vor dem Kauf kommt es zu einer Probefahrt nach „Fahrzeug-Benutzungsvertrag“. Der vermeintliche Käufer kehrt jedoch nicht mehr mit dem Wagen zurück, sondern verkauft das Fahrzeug privat.

Diskutiert wird ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Mangels Berechtigung kommt nur ein gutgläubiger Erwerb des Dritten nach §§ 929, 932 BGB in Betracht. Genauer erörtert wird die Erkennbarkeit der gefälschten Papiere, mithin dem Fehlen der Eigentümerposition, da der Verkäufer auch die Zulassungspapiere des Fahrzeuges gefälscht hat.

JurCase informiert:

Der BGH stellt erneut fest, dass Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich eine Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) voraussetzt. Weiter kommt durch die im Rahmen der Probefahrt freiwillig aufgegebene Besitzposition kein Abhandenkommen im Sinne des § 935 in Betracht.

Nr. 8 – BGH X ZR 107/16 – Urteil vom 18.06.2019

Das Urteil beinhaltet Rechtsfragen rund um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Es wird eine Immobilie zum gemeinsamen Wohnen erworben. Die Eltern finanzieren einen großen Teil eben dieser Wohnung, nach endgültiger Trennung der Lebensgemeinschaft fordern die Eltern das Geld zurück.

Der BGH beschäftigt sich vorliegend mit der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB. Es wird klargestellt, dass § 313 BGB anwendbar ist, wenn der Sachverhalt außerhalb des Bereichs der speziellen Herausgabeansprüche des Schenkungsrechts liegt. Der Schenker kann unter diesen Voraussetzungen dann die Rückgabe seiner Schenkung verlangen, hier wird im Wesentlichen nicht zwischen Lebensgemeinschaft und Ehe unterschieden.

JurCase informiert:

In der Prüfung ist auch eine Kondiktion wegen Zweckverfehlung gemäß § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB anzusprechen, da der Zweck der Schenkung nachträglich weggefallen ist und die Kondiktion nach herrschender Meinung neben § 313 anwendbar ist.

Nr. 9 – BAG 9 AZR 102/20 – Urteil vom 01.12.2020

Ein Betrieb bedient sich für die Kontrolle von Warenpräsentation im Einzelhandel über eine Website sogenannter „Crowdworker“, die über die Seite „Mikrojobs“ annehmen können, ohne dazu grundsätzlich vertraglich verpflichtet zu sein. Die Crowdworker erhalten dann für die ausgeübte Tätigkeit Punkte auf ihrer Seite, mit denen sie mit ihrem Profil aufsteigen können und dadurch mehr oder bessere Jobs bekommen können.

Das BAG hat in diesem Urteil die Arbeitnehmereigenschaft der Crowdworker bejaht, obwohl diese nicht verpflichtet gegenüber dem Unternehmen sind. Maßgeblich für das BAG war hier allerdings die Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls, § 611a Abs. 1 S. 5 BGB.

JurCase informiert:

Entscheidend ist also die Einzelfallbetrachtung. Nach verschiedenen Kriterien kann demnach ein Crowdworker Arbeitnehmer im Sinne der §§ 611a ff. BGB sein, er muss es allerdings auch nicht.

Nr. 10 – BGH XII ZR 13/19 – Urteil vom 18.12.2019

In diesem Urteil werden Rechtsfragen bezüglich eines beschilderten Privatparkplatzes diskutiert, welcher grundsätzlich bis zu einer Höchstparkdauer von 60 Minuten kostenlos benutzt werden kann. Bei längerer Nutzung fällt der Beschilderung nach ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 € an.

Die Klägerin soll diesen Betrag zahlen. Es geht maßgeblich um die Regelungen der §§ 305 ff. BGB. Die Regelung wird als AGB wirksam in den Vertrag über die Nutzung des Parkplatzes einbezogen, und hält auch der Inhaltskontrolle stand, sodass die Klägerin das Parkentgelt letztlich zahlen muss.

JurCase informiert:

Würde die Klausel der Inhaltskontrolle nicht standhalten, wäre der Vertrag im Übrigen wirksam und die unwirksame Regel müsste gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch eine gesetzliche Bestimmung aufgefüllt werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung ist zur Vorbereitung auf dein schriftliches Examen und / oder deine mündliche Prüfung zwingend zu kennen. Daher fragen wir dich:

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Beitragsautor:

Luca Willemsen

Luca Willemsen

Luca studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Trier und möchte seinen Vorbereitungsdienst im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln absolvieren. Für JurCase ist er aktuell vor allem für aktuelle Rechtsprechung zuständig.

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