Rechtsanwälte unterliegen der anwaltlichen Fortbildungspflicht (vgl. § 43a Abs. 6 BRAO). Die Fortbildung stellt damit die dritte Säule der anwaltlichen Berufsausbildung dar. Sie dient dazu, dass im Studium und im juristischen Vorbereitungsdienst erlernte Wissen zu erhalten, aufzufrischen und an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen anzupassen.
Angeboten werden mittlerweile die unterschiedlichsten Formate zur anwaltlichen Fortbildung in den einzelnen Rechtsgebieten sowie in zentralen Bereichen der anwaltlichen Berufsausübung und Berufsorganisation. Veranstaltet werden diese insbesondere von den Rechtsanwaltskammern. Aber auch Anwaltsinstitute, Universitäten, juristische Vereinigungen und Verbände bieten regelmäßige Seminare an.
Mehr zum Thema Fortbildung findest Du entweder in der Rubrik Kanzleigründung auf JurCase oder im Karrieremagazin auf JurCase-Jobs.
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