Ein:e Fachanwält:in ist eine für ein:e bestimmtes Rechtsgebiet besonders spezialisierte:r Rechtsanwält:in. Die Fachanwaltsbezeichnung wird gemäß der Fachanwaltsordnung [FAO] verliehen, wenn die/der Rechtsanwält:in bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat.
Die Voraussetzungen zur/zum Fachanwält:in in einer kurzen Checkliste:
Nach der aktuellen Regelung des § 43c Abs. 1 BRAO darf eine Rechtsanwältin drei Fachanwaltstitel tragen.
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