Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Hessen
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Hessen findet dreimal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Hessen drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE 1/2025
- 17.02.: ZR I
- 18.02.: ZR II
- 20.02.: ZR III
- 21.02.: StR
- 24.02.: ÖR I
- 25.02.: ÖR II
KLAUSURTERMINE 2/2025
- 21.07.: StR
- 22.07.: ZR I
- 24.07.: ZR II
- 25.07.: ZR III
- 28.07.: ÖR I
- 29.07.: ÖR II
KLAUSURTERMINE 3/2025
- 21.10.: StR
- 23.10.: ZR I
- 24.10.: ZR II
- 27.10.: ZR III
- 28.10.: ÖR I
- 30.10.: ÖR
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „STR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Öffentlichen Recht.
Hilfsmittel für das Erste Staatsexamen in Hessen
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ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze”
- dtv/Beck „Europarecht 5014“
- Nomos Gesetze “Landesrecht Hessen”