Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen-Anhalt
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Sachsen-Anhalt findet zweimal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Sachsen-Anhalt zwei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und zwei Klausuren im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE 2022/1
- 14.02.: SR I
- 15.02.: SR II
- 17.02.: ZR I
- 18.02.: ZR II
- 21.02.: ÖR I
- 22.02.: ÖR II
KLAUSURTERMINE 2022/2
- 22.08.: ÖR I
- 23.08.: ÖR II
- 25.08.: ZR I
- 26.08.: ZR II
- 29.08.: SR I
- 30.08.: SR II
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „SR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht.
Hilfsmittel für das Erste Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt
Alle zugelassenen Gesetzestexte kannst du dir für deine schriftlichen Examensklausuren bei JurCase mieten.
ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck „Europarecht 5014“
- dtv/Beck „Völkerrechtliche Verträge 5031“
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
- Beck „Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt“