Die Mündliche Prüfung
Das Prüfungsgespräch
Im Anschluss an den Aktenvortrag folgt die Mündliche Prüfung. Meist werden hier mehrere (in der Regel drei bis fünf) Kandidaten vor die Kommission geladen und nacheinander geprüft.
Nach klassischen Abfragen einfacher Sachverhalte zum Einstieg geht es im Verlauf des Gesprächs in Richtung eines Falls, den die Kommission schildert und zu dem sich die Kandidaten anhand bestimmter Fragestellungen äußern sollen. Der Fall bietet meist genug Fläche, dass sich alle Kandidaten an ihm abarbeiten können und kein weiterer ins Gespräch gebracht werden muss. Ist das Prüfungsgespräch beendet, erhalten die Kandidaten nach einer kurzen Wartezeit die Prüfungsergebnisse.
Für eine gute Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch sind die Prüfungsprotokolle, die man sich speziell von seinem Prüfer organisieren kann, sehr hilfreich. Die Protokolle findet man auf diversen Internetangeboten beim Personalrat oder beim Rep. Durch die Gedächtnisprotokolle von ehemaligen Prüflingen erhält der Kandidat eine grobe Vorstellung, welche Themen der Prüfer gerne abfragt.