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Das Zweite Staatsexamen in Sachsen

Die schriftlichen Klausuren in Sachsen

Die Examensklausuren für das Zweite Staatsexamen in Sachsen werden im Juni oder Dezember jeden Jahres geschrieben. Die Prüflinge müssen während ihrem 20. Ausbildungsmonats acht fünfstündige Prüfungen ablegen. Die Aufgaben unterteilen sich in:

  • 4 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht einschließlich des Verfahrensrechts

Um die acht Klausuren des Assessorexamens lösen zu können, werden sechs zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO werden in der Hilfsmittelverordnung des sächsischen Justizministeriums für die Klausuren des Zweiten Staatsexamens vorgeschrieben und müssen sich in der aktuellsten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Texte für Sachsen zur kostengünstigen Miete an.

Mündliche Prüfung in Sachsen

Nach der Wahlstation werden alle Referendare, welche die schriftlichen Klausuren bestanden haben, im November oder Mai zur mündlichen Prüfung geladen. Die Ladung erfolgt kurzfristig vor der eigentlichen Prüfung. Die Mündliche Prüfung gliedert sich in den freien Teil des Aktenvortrags und in das nachfolgende Prüfungsgespräch. Es gibt pro Tag zwei Durchgänge mit jeweils vier Prüflingen. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Prüfern und in der Regel wird mindestens einer der Prüfer auch Praktiker (Rechtsanwalt oder Notar) sein.

Thema des Aktenvortrags kann aus dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts oder Öffentlichen Rechts gewählt werden. Für alle Kandidaten gilt die gleiche Vorbereitungsprozedur und die gleiche Vorbereitungszeit von 60 Minuten. Jeder Teilnehmer hat für seinen Aktenvortrag eine Redezeit von maximal 10 Minuten. Der Vorsitzende gibt dem Prüfling 1 Minute vor Ender ein Signal und unterbricht bei Überziehung die Prüfung. An den Kurzvortrag knüpft sich das Prüfungsgespräch zu je 48 Minuten je Teilnehmer an. Geprüft werden ein zivilrechtlicher, ein strafrechtlicher, ein öffentlich-rechtlicher Teil und eine Prüfung des Wahlfaches. Auch in diesem Teil des Zweiten Staatsexamens benötigen Referendare Kommentare und Gesetzestexte, deswegen bietet JurCase hier eine einfache Lösung an. In unserem Angebot für die Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag kann jeder Referendar sich kurzfristig und völlig flexibel einzelne Gesetzestexte und Kommentare mieten.  

Durchfallquoten in Sachsen

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen. Im bundesweiten Durchschnitt liegt Sachsen auf den hintersten Rängen. In 2014 lag die Quote bei 17,2% und ist in 2015 auf 12,2% gesunken. In 2016 ist diese wiederholt auf 10% gesunken.

10%

JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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