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Das Zweite Staatsexamen im Saarland

Die schriftlichen Klausuren im Saarland

Die Examensklausuren für das Zweite Staatsexamen im Saarland werden im Juni oder Dezember jeden Jahres geschrieben. Die Prüflinge müssen während ihrem 20. Ausbildungsmonats acht fünfstündige Prüfungen ablegen. Die Aufgaben unterteilen sich in:

  • 4 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht einschließlich des Verfahrensrechts

Um die acht Klausuren des Assessorexamens lösen zu können, werden sechs zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO und die Gesetzestexte von Habersack “Deutsche Gesetze”, Habersack Ergänzungsband, von Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”, von dtv/Beck “Europarecht 5014”, von Nomos Gesetze “Landesrecht Saarland” werden in der Hilfsmittelverordnung des Justizministeriums Saarland für die Klausuren des Zweiten Staatsexamens vorgeschrieben und müssen sich in der aktuellsten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Texte für das Saarland zur kostengünstigen Miete an.

Mündliche Prüfung im Saarland

Nach der Wahlstation werden alle Referendare, welche die schriftlichen Klausuren bestanden haben, im November oder Mai zur mündlichen Prüfung geladen. Die Ladung erfolgt kurzfristig vor der eigentlichen Prüfung. Die Mündliche Prüfung gliedert sich in den freien Teil des Aktenvortrags und in das nachfolgende Prüfungsgespräch. Es gibt pro Tag zwei Durchgänge mit jeweils vier Prüflingen. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Prüfern und in der Regel wird mindestens einer der Prüfer auch Praktiker (Rechtsanwalt oder Notar) sein.

Thema des Aktenvortrags kann aus dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts oder Öffentlichen Rechts gewählt werden. Für alle Kandidaten gilt die gleiche Vorbereitungsprozedur und die gleiche Vorbereitungszeit von 60 Minuten. Jeder Teilnehmer hat für seinen Aktenvortrag eine Redezeit von maximal 10 Minuten. Der Vorsitzende gibt dem Prüfling 1 Minute vor Ender ein Signal und unterbricht bei Überziehung die Prüfung. An den Kurzvortrag knüpft sich das Prüfungsgespräch zu je 48 Minuten je Teilnehmer an. Geprüft werden ein zivilrechtlicher, ein strafrechtlicher, ein öffentlich-rechtlicher Teil und eine Prüfung des Wahlfaches. Auch in diesem Teil des Zweiten Staatsexamens benötigen Referendare Kommentare und Gesetzestexte, deswegen bietet JurCase hier eine einfache Lösung an. In unserem Angebot für die Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag kann jeder Referendar sich kurzfristig und völlig flexibel einzelne Gesetzestexte und Kommentare mieten.  

Durchfallquoten im Saarland

Das Bundesjustizamt hat die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen aus 2015 veröffentlicht. Im bundesweiten Durchschnitt lag das Saarland 2015 auf dem letzten Rang. In 2014 lag die Quote noch bei 7,4% und ist in 2015 auf 4,2% gesunken. In 2016 gab es einen erheblichen Anstieg von 9,8% und die Durchfallquote im Saalrand ist  auf den Wert 14% gestiegen.

14%

JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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