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AG-Sprecherin oder Sprecher im Referendariat werden

Gleich zu Beginn des Referendariats wird man einer Arbeitsgemeinschaft zugewiesen, welche gemeinsam den Weg zum Assessorexamen beschreitet, unterstützt von verschiedenen AG-Leiterinnen und -leitern innerhalb der jeweiligen Stationen. Zu Beginn der Zivilstation steht dabei die Auswahl einer AG-Sprecherin oder eines Sprechers der Arbeitsgemeinschaft sowie einer entsprechenden Stellvertretung an. Darüber hinaus steht die Organisation einer gemeinsamen Kursfahrt an, welche in der Regel die AG-Sprecher:innen übernehmen.

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Wahl und Aufgaben der AG-Sprecher:innen

Das „Amt“ der AG-Sprecherin oder des AG-Sprechers einer Arbeitsgemeinschaft während des Rechtsreferendariats ist relativ unspektakulär und stellt i.d.R. keine enorme Arbeitsbelastung dar. Dennoch kann man sich in dieser Stellung häufig der Beliebtheit der AG-Leitung erfreuen, was sich dann evtl. im Zeugnis der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft niederschlägt. Außerdem wächst man persönlich an solchen Aufgaben und hat zudem einen guten Überblick und profitiert von den gepflegten Kontakten, die mit dem „Amt“ der AG-Sprecherin bzw. des AG-Sprechers einhergehen. Deshalb kann es sich lohnen, sich für solche Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Wie wird man AG-Sprecher:in?

Die „Wahl“ zur bzw. zum AG-Sprecher:in ist sehr simpel und erfolgt, ähnlich wie bei einer Klassensprecher:innen-Wahl, in direkter Demokratie: Die Leitung des Einführungslehrganges fragt die Teilnehmenden in der Anfangsphase der Arbeitsgemeinschaft (üblicherweise nach den ersten 1-2 Wochen), wer Interesse daran hätte, das „Amt“ der AG-Sprecherin bzw. des AG-Sprechers zu übernehmen. Die Freiwilligen können sich sodann melden. Nach dem Einverständnis der übrigen Teilnehmenden, wird die Wahl bestätigt. Wenn sich mehrere Teilnehmende melden, wird kurz diskutiert oder alle zur Wahl Stehenden werden genannt und im Anschluss findet eine Abstimmung statt. Meist wird unter den Sprecherinnen und Sprechern selbst geklärt, wer die bzw. der hauptsächliche AG-Sprecher:in ist und wer die Vertretung übernimmt.

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Grundsätzliche Aufgaben der AG-Sprecher:innen

Die erste Aufgabe für AG-Sprecher:innen ist meist die Erstellung einer Liste mit den Namen, Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten der Teilnehmenden. Diese wird an die AG-Leitung weitergegeben. Die AG-Sprecher:innen sind außerdem die ersten Ansprechpartner:innen für die AG-Leitung. Man übernimmt vor allem administrative Aufgaben, z.B. das Informieren aller Teilnehmenden über spontane Sitzungsausfälle, Raumänderungen, Veranstaltungshinweise und andere Ankündigungen. Manchmal gehört auch das Einscannen und Verteilen von Entscheidungen zu den Aufgaben der AG-Sprecher:innen. Auch anderes Material (z.B. vorzubereitende Klausuren, Lösungsskizzen, etc.) versenden AG-Leiter:innen häufig zunächst an die Sprecher:innen, diese leiten es an die übrigen Mitreferendar:innen und -referendare weiter. Weiter sind die AG-Sprecher:innen diejenigen, denen von der Gerichtsverwaltung Terminankündigungen übersandt werden, um sie unter den anderen Teilnehmenden zu verbreiten, wie z.B. besondere Veranstaltungen für Referendarinnen und Referendare oder wenn alte Kommentare ausgesondert werden, Klausurenkurse neu terminiert werden, o.ä. Das Weiterleiten von Sitzungsplänen kann während der Stationsausbildung in der Staatsanwaltschaft ebenfalls zu den Aufgaben gehören – das hat natürlich immer pünktlich noch am selben Tage zu geschehen, um keine Verzögerungen bei der Vorbereitung der Handakten verantworten zu müssen.

Als AG-Sprecher:in ist man also im Wesentlichen das Sprachrohr zur Arbeitsgemeinschaft. Abhängig davon wie sich die Arbeitsgemeinschaften im Laufe des Referendariats gestalten, kann auch zusätzliches Engagement erforderlich werden. Gelegentlich bittet die AG-Leitung persönlich nach dem Unterricht, Infos an eine:n bestimmte:n Teilnehmer:in weiterzuleiten (z.B. wann die bzw. der jeweilige Teilnehmer:in in der nächsten Stunde zum Übungsvortrag erscheinen oder dass man sich bzgl. einer Anfrage nochmal zurückmelden soll), weil diese:r bereits nicht zu erreichen war. Umgekehrt kommt es auch zu Bitten von Mitreferendarinnen und -referendaren, z.B. die AG-Leitung nochmals aufzufordern, die Materialien pünktlicher zu versenden (falls es hier Probleme gibt).

Gelegentlich spricht einen als AG-Sprecher:in auch die Referendarabteilung an, wie die Arbeitsgemeinschaften bisher laufen, da bekanntlich das Niveau stark von AG-Leitung zu AG-Leitung schwankt.

Ansonsten planen AG-Sprecher:innen in regelmäßigen Abständen private Treffen für alle AG-Teilnehmenden, wie z.B. Abschlusstreffen zum Stationsende, Grillabende, gemeinsames Fußballschauen o.ä. Eine der Hauptaufgaben ist die Organisation einer Kursfahrt.

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Die Kursfahrt im Referendariat (AG-Fahrt)

Wie oben schon angedeutet, kommt den AG-Sprecherinnen und AG-Sprechern regelmäßig die Aufgabe zu, eine gemeinsame Reise mit der Arbeitsgemeinschaft zu organisieren. Dies erfordert etwas mehr Aufwand im Vergleich zu den restlichen Aufgaben, wirkt sich aber nicht wirklich negativ auf den Verlauf der Ausbildung aus, da die Organisation und Durchführung sehr früh im Referendariat erfolgen.

Grundbedingungen für die Kursfahrt

Um eine Kursfahrt zu ermöglichen, müssen bestimmte formale Bedingungen erfüllt sein. Die genauen Voraussetzungen eures Bundeslandes / Ausbildungsortes könnt ihr bei der Geschäftsstelle erfragen.

Zum einen wird eine gewisse Anzahl an Teilnehmenden gefordert, die tatsächlich teilnehmen – meist mindestens drei Viertel oder zwei Drittel der AG-Mitglieder. Auch die Dauer der Reise ist begrenzt auf fünf Arbeitstage, um hierfür den nötigen Sonderurlaub zu erhalten (§ 26 Abs. 2 FrUrlV NRW). Daneben hat die Fahrt jeden Reisetag mindestens einen juristischen Programmpunkt zu enthalten, um sie als Sonderurlaub geltend machen zu können. Die Fahrt muss vom Regierungspräsidium genehmigt werden und daher muss ein Programm zur Genehmigung vorgelegt werden. Schließlich sollte die Fahrt (wenn auch nicht zwingend) binnen der ersten drei, spätestens aber binnen der ersten fünf Monate des Referendariats stattfinden.

Organisation der Kursfahrt

Die Organisation der Kursfahrt gestaltet sich in wenigen Schritten. Es macht keinen Sinn zunächst über ein Reiseziel zu entscheiden, ohne zu wissen, ob dieses von der entsprechenden Reisegesellschaft überhaupt in dem gewünschten Zeitraum (der vielleicht noch nicht feststeht) angeboten wird und wie die Preislage ist. Die hier dargestellte Reihenfolge für die Organisation der Kursfahrt wird daher empfohlen.

1. Reisezeitraum

Schwieriger und regelmäßiger Knackpunkt aller Kursfahrten ist es, die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden für einen bestimmten Reisezeitraum zu erreichen. Je größer die Arbeitsgemeinschaft ist, desto schwieriger ist es, einen gemeinsamen Reisezeitraum zu finden. Private Termine aller Teilnehmenden sind natürlich bei der Planung zu berücksichtigen. AG-Fahrten scheitern häufig deshalb, weil Teilnehmende kurzfristig abspringen, weshalb es empfehlenswert ist, möglichst früh mit der Planung zu beginnen. So können alle Teilnehmenden ihre Termine besser planen. Die Einzelausbilder:innen müssen natürlich auch von dem Reisezeitraum informiert werden.

Man kann sich der Einfachheit halber zunächst in einer WhatsApp-Gruppe austauschen und eine Doodle-Umfrage erstellen o.ä. und im Anschluss persönlich während der Arbeitsgemeinschaften bzw. der Pausen über die Ergebnisse der Umfrage sprechen. Weiterer Tipp: Es kann ungünstig sein, einen Reisezeitraum zu wählen, in dem am Reiseziel gesetzliche Feiertage bestehen.

2. Reiseziel

Das Reiseziel hängt letztlich häufig mit den finanziellen Mitteln der einzelnen Teilnehmenden zusammen. Meist handelt es sich bei den Kursfahrten um Städtetrips, daher halten sich die Preise im Rahmen. Das Ziel hängt darüber hinaus auch vom Angebot des jeweiligen Reiseveranstalters ab. Da die Dauer der Reise auf wenige Tage begrenzt ist, sollte am besten eine kurze An- und Abreisezeit gewählt werden. Daher werden die AG-Fahrten meist in Europa verortet. Auch innerhalb Deuschlands gibt es viele Reiseziele, die sehenswert sind.

3. Reisebudget

Je nachdem wo es hingehen soll, schwankt das erforderliche Reisebudget für Unterkunft (mit Frühstück) und Fahrten / Flügen. Zu bedenken sind natürlich auch zuzügliche Kosten für Eintrittskarten in Museen, Aussichtsplattformen, etc. Aber auch an eine Reiserücktrittsversicherung ist zu denken, da diese ebenfalls zusätzliche Kosten bedeutet. Eine Auslandskrankenversicherung macht nur dann Sinn, wenn man sich auf einen Trip außerhalb der EU begibt.

Ist man als Referendar:in noch in einer Hochschule eingeschrieben, kann man den Internationalen Studierendenausweis (ISIC) gegen eine geringe Gebühr erwerben. Dieser ermöglicht Vergünstigungen für bestimmte Attraktionen im Ausland. Man sollte daran denken, die Reise, sofern es sich für den Einzelnen anbietet, steuerlich abzusetzen.

Reiseveranstalter

Nach der Klärung des Reiseziels, des -budgets und des -zeitraums geht es darum, einen entsprechenden Reiseveranstalter zu wählen. Es existieren einige Reiseveranstalter, die sich auf Fahrten für Rechtsreferendarinnen und -referendare spezialisiert haben und ein entsprechendes Reiseprogramm für jedes Reiseziel anbieten. Darüber hinaus kann auch bei Anbietern sonstiger Gruppenreisen angefragt werden. Der Reiseveranstalter versendet, nachdem eine Entscheidung gefallen ist, die Reiseunterlagen, auf denen die Teilnehmenden dann gemeinsam unterschreiben. Der Reisepreis sollte in einer einzigen Überweisung erfolgen, sodass alle Teilnehmenden ihren anteiligen Reisepreis z.B. an die bzw. den AG-Sprecher:in überweisen und diese:r dann den Gesamtpreis an den Reiseveranstalter weiterüberweist. Die Reiseunterlagen legt man der Referendarabteilung vor, die nach Prüfung das jeweils zuständige OLG in Kenntnis setzt und einen gemeinsamen Antrag auf Sonderurlaub an das OLG weiterleitet.

Tipps für die Gestaltung der Reise

Die Reise gestaltet sich natürlich abhängig von der Gruppe, dem Reiseziel und dem gewählten Programm vollkommen unterschiedlich. Einige allgemeine Tipps:

Tipp 1: Da Programmpunkte wegen Erkrankung des Anbieters oder eines Feiertages ausfallen können, sollte man damit rechnen, spontan umzudisponieren. Insgesamt lautet das Motto natürlich: Spaß haben, viel sehen, lecker essen und viel feiern – je nach Lust und Laune der Teilnehmenden versteht sich.

Tipp 2: Man sollte sich vorab mit den Fahrplänen und Preisen der öffentlichen Verkehrsmittel am Reiseziel vertraut machen oder ggf. beim Reiseveranstalter nachfragen.

Tipp 3: Sehenswürdigkeiten vorab zu recherchieren, kann ein Zeitersparnis bedeuten. In der Gruppe kann vor der Reise geklärt werden, welche Ausflugsziele ein Muss sind. Auch eine zeitweise Trennung der Gruppe bei unterschiedlichen Interessen ist durchaus üblich. Die meiste Zeit wird i.d.R. jedoch gemeinsam verbracht, was Sinn und Zweck der Fahrt ist.

Das Kursfahrt-Erlebnis

Ziel der Reise ist neben der juristischen Weiterbildung, dass sich die Teilnehmenden der Arbeitsgemeinschaft kennenlernen, denn schließlich hat man fast zwei Jahre lang regelmäßig miteinander zu tun. Man geht gemeinsam durch eine anstrengende Ausbildung und schreibt gemeinsam das Zweite Staatsexamen, da ist ein gewisser Halt in der Arbeitsgemeinschaft sicher nicht verkehrt. Daher ist eine solche AG-Fahrt insgesamt sehr empfehlenswert.

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