Die Zivilstation beginnt – wie eigentlich jede Station – mit einem Einführungslehrgang. Dieser soll auf die selbständige praktische Mitarbeit bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen vorbereiten. Inhalte sind dementsprechend Grundlagen, Ablauf und Zielsetzung des Vorbereitungsdienstes, Kenntnis der Organisation der Zivilrechtspflege und des Gangs eines Zivilprozesses sowie die Fähigkeit zur Herstellung einfacher zivilrichterlicher Entscheidungen.
Dieses Wissen wird in der sich anschließenden Arbeitsgemeinschaft in aller Regel vertieft und unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit mindestens einer Klausur und mindestens einem Aktenvortrag geprüft. Schwerpunkte und Lernziele der AG sind demnach: die Fähigkeit zur Herstellung zivilrichterlicher Entscheidungen (Feststellung, Beurteilung von Lebenssachverhalten, Anwendung verfahrens- und sachlich-rechtlicher Normen, Darstellung zivilrichterlicher Entscheidungen) sowie die Kenntnis zivilgerichtlicher Verfahren (Verfahrensarten und Prozessbeendigungsformen).
Die Einzelausbildung erfolgt indes entweder bei einem der Amtsgerichte des LG-Bezirks oder beim Landgericht selbst. Dort wird u. a. eine Relation gefertigt, d. h. eine umfangreichere Akte bearbeitet (Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen). Die Relation wird nach Bewertung der Personalakte hinzugefügt. Darüber hinaus werden Fälle bearbeitet: Sachberichte, Urteile, Gutachten und Aktenvorträge müssen angefertigt werden, es wird an den Sitzungen des Gerichts teilgenommen und unter Umständen eine Beweisaufnahme sowie Dezernatsarbeit geleistet.
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