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Strafstation

Die Strafstation beginnt – wie eigentlich jede Station – mit einem Einführungslehrgang. Dieser soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen vorbereiten. Inhalte sind demzufolge die Organisation der Strafrechtspflege, der Gang des Strafverfahrens (Ablaufs des Strafverfahrens, Lenkung durch die Staatsanwaltschaft, Stellung der Verfahrensbeteiligten, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Arbeitsergebnisse und Aufbaus eines Plädoyers) sowie die Aufgaben der Strafrechtspflege in ihrer Beziehung zu sozialem Verhalten. In der daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur und ein Aktenvortrag) sind Schwerpunkte und Lernziele die Anwendung verfahrens- und sachlich-rechtlicher Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren (verfassungsrechtliche Grenzen von Zwangsbefugnissen und Darstellung von Ermittlungsverfügungen), Darstellung von staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen (Stufen des Tatverdachts, Beurteilung des Einflusses von Kriminalitätstheorien auf die Gestaltung von Strafverfahren), Nachvollzug der Hauptverhandlung (Beurteilung der Stellung und Funktion der Verfahrensbeteiligten, Beweisaufnahme, Möglichkeiten der Verhandlungssteuerung), Abfassung eines Strafurteils (Urteilsbestandteile, Anwendung der Strafzumessungsgrundsätze) sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren.

Die Einzelausbildung erfolgt indes bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft. Während Referendare bei der Staatsanwaltschaft die Verfügungstechnik lernen, d. h. Abschlussverfügungen verfassen, Einstellungen verfügen, Strafbefehle entwerfen oder Anklageschriften fertigen und an den Sitzungen auf der Anklagebank teilnehmen, beschränkt sich die Tätigkeit bei Gericht auf das Schreiben von Urteilen. Als „Gerichtsreferendar“ sind die Teilnahmemöglichkeiten von Referendaren im Strafprozess sehr beschränkt (§ 10 GVG). Dementsprechend ist – neben Sitzungsdienst (oft 2x die Woche) und dem Verfassen von Urteilen – die Beschäftigung mit Gutachtenfragen ein wesentlicher Teil des Arbeitsalltags.

In der Strafstation ist, soweit die Station bei der Staatsanwaltschaft absolviert wird, der Sitzungsdienst Pflicht. Referendare müssen also bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren.

In aller Regel bietet die Strafstation aber noch viel mehr, etwa das Beisein bei einer Hausdurchsuchung, den Besuch einer Obduktion oder einer JVA, die Nachtfahrt und den Alkoholtest.

Was es sonst noch zu diesem Thema zu wissen gibt, und wie sich ehemalige Referendare in der Strafstation geschlagen haben, erfährst du bei uns.