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Rechtsreferendariat Bremen

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Bremen?

Das Rechtsreferendariat Bremen gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Danach findet einmal wöchentlich der praxisbegleitende Ausbildungslehrgang (Arbeitsgemeinschaft) statt (3 Klausuren aus dem Bereich des materiellen Zivilrechts, des Zivilprozessrechts oder der Zwangsvollstreckung) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Zu Beginn erfolgt ein dreiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur aus dem Bereich des Strafrechts) und Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur aus dem Bereich des Verwaltungsrechts) sowie Ausbildung bei einer Behörde, einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit. Auf die Station kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang; danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (je eine Klausur aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Möglich sind ein Splitting (jeweils bis zu 3 Monate) der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwälte, die Kombinationen von Rechtsanwalt und Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist sowie die Ausbildung im Ausland.

5 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: vier zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen gewählt werden aus, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Die Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich (gemäß Wahlstation). Es folgt das Prüfungsgespräch in den drei Pflichtfächern (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) und dem Schwerpunktbereich.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Bremen gewährt Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.383,61 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Bremen erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 149,52 Euro, Stufe 2: 377,33 Euro, bei zweitem Kind: 227,81 Euro, ab dem dritten Kind: 523,23 Euro und ab dem vierten Kind: 503,23 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.
PS: Rechtsreferendare in Bremen sind nicht mehr „Beamte auf Widerruf“, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal acht Wochenstunden und einer juristischen Nebentätigkeit von bis zu 8 Wochenstunden nachzugehen, sofern diese im Vorfeld genehmigt wurde und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit der Präsidentin des OLG Brandenburg im Voraus angezeigt (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks) und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden. Die Grenze einer anrechnungsfreien Nebentätigkeit entspricht derjenigen während der Rechtsanwaltsstation: Das Entgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, soweit es 150 % der Unterhaltsbeihilfe überschreitet. Alles darüber hinaus verdiente, verbleibt dem Referendar.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, werden Referendaren als Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes für öffentliche Verkehrsmittel in Brandenburg der Erwerb eines Job-Tickets für die Busse, Straßenbahnen und Züge im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachen (VBN) ermöglicht. Der Antrag muss drei Wochen vor Beginn der Laufzeit bei der Referendarabteilung des OLG eingereicht werden. Da das Land einen Teil der Ticketkosten übernimmt, wird der zu zahlende Teilbetrag direkt von der Unterhaltsbeihilfe abgezogen.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Referendarabteilung beim OLG unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen (Ausnahme: Erkrankungen an Tagen des Einführungs- bzw. Ausbildungslehrganges sind immer durch ein ärztliches Attest nachzuweisen!), das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen! Bei fehlender Krankmeldung vorgenommen oder nicht eingereichtem ärztlichen Attest werden Referendare vom OLG zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es können bei ungenügender Entschuldigung sodann Disziplinarmaßnahmen in Form einer Kürzung der Unterhaltsbeihilfe o. ä. vorgenommen werden.
Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart also eine Menge Ärger!
PS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt!

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 27 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Urlaub, den Referendare bis zum Ende des Ausbildungsjahres nicht genommen haben ist, sollten diesen noch in den folgenden neun Monaten in Anspruch nehmen, denn danach verfällt dieser.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub in Bremen kann erstmalig nach Ablauf von vier Monaten nach Beginn des Referendariats gewährt werden („aus besonderen Gründen“ kann im Einzelfall auch schon vor Ablauf dieser Wartefrist Erholungsurlaub gewährt werden) und natürlich wirkt sich der Erholungsurlaub nicht stationsverlängernd aus.
Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch. Der Urlaub selbst ist grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt beim OLG Bremen zu beantragen. Es ist darauf zu achten, dass nicht der ganze Urlaub innerhalb einer Station genommen wird.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können vom OLG auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet.
Daneben besteht innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von zehn Arbeitstagen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung wie z. B. im Rahmen einer AG-Fahrt. Auch für den Bildungsurlaub gilt die viermonatige Urlaubssperre zu Beginn des Referendariats. Bildungsurlaub kann zudem nicht nur wochen-, sondern auch tageweise gewährt werden.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann gemäß § 42 Abs. 3 BremJAPG Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen bei der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts als Leiter der Ausbildung. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Verwaltungsstation (Deutsche Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäische Kommission oder andere internationale Organisationen und Einrichtungen wie z. B. der Europäische Rechnungshof in Luxemburg, sowie verschiedene Goethe-Institute) oder die Wahlstation (bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – letztere Stationen sind dabei nicht teilbar.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Bremen leicht gemacht:

Die Präsidentin des Hanseatischen
Oberlandesgerichts in Bremen

Frau Beatrix Otterstedt
Richterin am Oberlandesgericht
Am Wall 198
28195 Bremen
E-Mail: beatrix.otterstedt@oberlandesgericht.bremen.de

Ausbildungspersonalrat am Hanseatischen OLG Bremen im Amtsgericht Bremen
Raum: 456
Ostertorstr. 25-31
28195 Bremen
E-Mail: aprbremen@gmail.com

Die Personalstelle für Rechtsreferendare
Frau Schulz
Referendarabteilung
Justizzentrum Am Wall 198
28195 Bremen
Zimmer: 220
Tel.: +49 421 361-4525
E-Mail: yvette.schulz@oberlandesgericht.bremen.de

Frau Sanders
Referendarabteilung
Justizzentrum Am Wall 198
28195 Bremen
Zimmer: 221
Tel.: +49 421 361 4535
E-Mail: christina.sanders@oberlandesgericht.bremen.de

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen eine Dienstbefreiung von fünf Werktagen für die Dauer der Studienreise als Bildungsurlaub beantragen. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 2 Programmpunkte pro Tag). Der Antrag muss schriftlich bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts beantragt werden und muss dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter und Einzelausbilder zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Die fünfmonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Ziele des Lehrganges sind vor allem Referendare auf die Stationsausbildung vorzubereiten sowie Grundkenntnisse über die bremische Gerichts- und Verwaltungsstruktur zu vermitteln. Angehende Juristen sollen darauf vorbereitet werden, während der sich anschließenden praktischen Ausbildung in Zivilsachen möglichst selbständig in die praktische Tätigkeit einzusteigen.
In der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft werden unter prüfungsähnlichen Bedingungen bis zu drei Klausuren aus dem Bereich des materiellen Zivilrechts, des Zivilprozessrechts oder der Zwangsvollstreckung geschrieben. Ausbildungsziel der AG ist neben dem Erlernen von zivilrichterlichen Arbeits- und Denkmethoden die Entwicklung der Fähigkeit, eigenverantwortlich rechtliche Probleme zu behandeln. Speziell die wesentlichen Verfahrensarten im Zivilprozess sollen unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Problemstellungen vermittelt werden, sodass streitige Zivilsachen selbständig bearbeitet und entschieden werden können. Unabhängig von der Wahl des späteren Wahlfaches sollte die Zivilstation auch dazu genutzt werden, zum Üben der Vortragstechnik möglichst viele Aktenvorträge zu halten. Prinzipiell werden Aktenvorträge in der AG und auf Nachfrage auch durch die Einzelausbilder angeboten.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Auch soll sich der oder die Referendarin mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, sein / ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht werden Ihr in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ZIVILSTATION!

Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der dreiwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft bzw. in einem Gericht in Strafsachen vorbereiten. Inhalte sind typischerweise der Ablauf eines Strafverfahrens und die Einführung in Denkweise und Aufgaben eines Staatsanwaltes.
In der sich daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens zwei Klausuren und ggf. Aktenvorträge) geht es im Wesentlichen um das Strafprozessrecht und um das Abfassen von Anklageschriften (verfahrens- und sachlich-rechtliche Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, Nachvollzug der Hauptverhandlung, Abfassung eines Strafurteils sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren).
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendare bei der Staatsanwaltschaft zumeist mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen oder bei einem Gericht in Strafsachen mit dem Fertigen von Urteilen und unter Umständen auch von Beschlüssen beauftragt.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Robe und darunter standesgemäße und saubere Kleidung! Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Anders als bei der Staatsanwaltschaft erfolgt bei der Ausbildung bei einem Strafrichter am Amtsgericht keine Sitzungsvertretung. Stattdessen begleiten Referendare den Strafrichter in dessen Sitzungen.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

In den ersten drei Wochen der Verwaltungsstation führt ein Einführungslehrgang Referendare in die Technik der verwaltungsrechtlichen Klausur sowie in die Arbeitsweise der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Gerichte ein. Sie sollen die Arbeitsweise eines Verwaltungsjuristen und eines Richters in einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit kennenlernen und lernen, in einfach gelagerten Fällen Ausgangs- und Widerspruchsbescheide und verwaltungsgerichtliche Urteile zu fertigen.
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur) soll ergänzend Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und im Verwaltungsprozessrechts vermitteln. Behandelt werden Themen des Einstweiligen Rechtsschutzes sowie beispielhafte Probleme des besonderen Verwaltungsrechts, etwa des öffentlichen Baurechts, des Polizei- und Vollstreckungsrechts, des Beamtenrechts, des Ausländerrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Für die praktische Ausbildung kommen alle Behörden in Betracht, die eine vielseitige Verwaltungspraxis und die unmittelbare Arbeit der Verwaltung vermitteln können (z. B. Finanzämter, Arbeitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ministerien oder Polizei). Die Ausbildung kann gemäß § 38 Abs. 2 S. 2f. BremJAPG auch auf Antrag bei einem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht stattfinden oder bis zu einer Dauer von drei Monaten an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erfolgen. Die Zuweisung für die gewünschte Verwaltungsstation muss rechtzeitig – ca. einen Monat vor Beginn der Station – bei der Referendarabteilung beantragt werden. Im Kontext der praktischen Ausbildung sollen Referendare den Aufbau und die Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde kennenlernen und sich in die Tätigkeit eines Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes einarbeiten. Damit verbundenen Aufgaben sind u. a.: Erstbescheide, Widerspruchsbescheide, gutachterliche Vermerke zur Rechtslage, Schreiben an andere Behörden, Petitionen, Auskünfte gegenüber Bürgern, Teilnahme an Verhandlungen mit anderen Behörden, Mitarbeitern und Bürgern.
Tipp 1: Die Ausbildung in der Verwaltungsstation kann auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland erfolgen – jedoch findet dort unter Umständen anderes Recht Anwendung (landesspezifische Besonderheiten im Examen spielen wegen des gemeinsamen Prüfungsamtes von Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg hier nur eine geringe Rolle). In jedem Fall sollte man sich um die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft in dem jeweiligen Bundesland bemühe; nur aus gewichtigen Gründen (z. B. wenn in dem Bundesland zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitsgemeinschaft angeboten wird) kann man von der AG-Pflicht entbunden werden. Zu beachten ist außerdem, dass in Hamburg prinzipiell keine Referendare aus Bremen ausgebildet werden, da die zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen für eigene Referendare freigehalten werden sollen. Wer zudem die Verwaltungsstation im Ausland ableisten will, kann bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Ständige Vertretung) tätig werden. Bewerbungsunterlagen und eine Liste der Ausbildungsorte gibt es beim Auswärtigen Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html). Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, sich frühzeitig (spätestens ca. 7 Monate) vor Antritt der Station zu bewerben.
Tipp 2: Der Ausbildungspersonalrat stellt einen Ordner mit Erfahrungsberichten von Referendaren, die ihre Verwaltungs- oder andere Stationen in Deutschland oder im Ausland absolviert haben, zur Verfügung. Dieser Ordner kann während der Sprechzeit im APR-Raum eingesehen werden.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR VERWALTUNGSSTATION!

Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Rechtsanwaltsstation findet ein von der Rechtsanwaltskammer organisierter dreiwöchiger Einführungslehrgang statt, der Berufsbild, Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts sowie rechtsberatenden, rechtsgestaltende und forensische Tätigkeitsfelder darstellen soll. Die Ausbildungsinhalte und -ziele sollen von den Referendaren anhand von einfachen Aktenstücken aus der Anwaltspraxis und anhand von an der Praxis orientierten Fallbeispielen möglichst selbstständig erarbeitet werden.
Im Kontext der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft schreiben Referendare insgesamt drei Klausuren aus dem Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Die Klausuren werden vom Lehrgangsleiter korrigiert, bewertet und im Rahmen einer Veranstaltung besprochen. Dabei sollen den Referendaren die im Examen geprüften Anforderungen erläutert werden. Die im Einführungslehrgang und in der Station erworbenen Kenntnisse sollen zudem praxisbezogen ergänzt und vertieft werden. Daneben finden selbstverständlich auch examensrelevante Fragestellungen Berücksichtigung. Inhaltlich werden u. a. das anwaltliche Berufsrecht und standesrechtliche Pflichten, Organisation und Bürobetrieb einer Kanzlei, Anwaltshaftung, die Stellung des Rechtsanwalts im Verfahren, typische prozessuale Probleme und Klausurtechnik besprochen.
Im 18. bis 20. Ausbildungsmonat findet ein Pflichtklausurenkurs statt, der von Staatsanwälten und Richtern in den Fächern Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht veranstaltet wird. In diesem Kurs schreiben Referendare in jedem Rechtsgebiet Klausuren unter examensähnlichen Bedingungen und anhand ausgewählter Fälle wird der klausurrelevante Stoff wiederholt und vertieft.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann auf zwei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar sind möglich. Hierbei darf die Station bei dem Unternehmen oder Notar allerdings nur 3 Monate betragen. Die Ausbildung soll Rechtsreferendare befähigen, in angemessener Zeit einen Lebenssachverhalt mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der berufspraktischen Aspekte zu erfassen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aufzufinden und anzuwenden, die berufspraktischen Maßnahmen sachgerecht zu treffen und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Hierfür sollen Rechtsreferendaren möglichst zahlreiche Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. Referendare sollen an Gesprächen des Rechtsanwalts mit dem Mandanten teilnehmen und im Laufe der Ausbildung Mandantengespräche nach Möglichkeit selbstständig führen. Auch soll die Gelegenheit gegeben werden, an außergerichtlichen Vergleichs- und Vertragsverhandlungen teilzunehmen. Zudem sollen – zunächst unter Anleitung des Rechtsanwalts, später möglichst selbstständig – Verhandlungs- und Beweistermine vor Gericht wahrgenommen werden und praktische Kenntnisse in das anwaltliche Gebührenrecht, in das Berufsrecht und in die Büroorganisation vermittelt werden. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ANWALTSSTATION!

Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren (im 21. Monat der Ausbildung). Die Termine für die Klausuren werden regelmäßig in die erste Hälfte eines jeden „geraden“ Monats gelegt. Klausurmonate sind danach: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: drei im Bürgerlichen Recht ohne das Handels- und Gesellschaftsrecht, eine im Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkt im Handels, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht. Die zivilrechtlichen Klausuren bestehen aus Urteilen, Beschlüssen oder Anwaltsklausuren. Die Klausuren können auch aus der Notararbeit entnommen sein und sich z.B. mit Erbrecht, testamentsrechtlichen Fragen oder Vertragsrecht befassen. Im Strafrecht kann möglicherweise ein strafrechtliches Gutachten und ein Entwurf der sich daraus ergebenden Entschließung der Staatsanwaltschaft zu fertigen sein; eine Anwaltsklausur im Strafrecht kann sich beispielsweise mit einem einer Beschwerde gegen einen Haftbefehl oder der Revision aus Verteidigersicht befassen (Tipp: Im Downloadbereich der Homepage des APR sind zu den möglichen Klausurthemen die Protokolle zur Info-Veranstaltung zum Zweiten Staatsexamen erhältlich). Der Entwurf eines Urteils im Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Im Öffentlichen Recht ist z. B. ein Entwurf der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), ein Widerspruchsbescheid oder ein PKH-Beschluss zu fertigen, eine Anwaltsklausur kann beispielsweise eine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid oder einstweiligen Rechtsschutz betreffen. Pro Durchgang können bis zu vier Anwaltsklausuren gestellt werden, wobei diese in jedem Rechtsgebiet gestellt werden können. Von dieser Möglichkeit wurde in letzten Examensdurchgängen verstärkt Gebrauch gemacht. Es gibt keine verbindlich festgelegte Reihenfolge der Klausuren.
Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich Ausleihen eines JurCase-Koffers: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Bremen sind:

 

  • Grüneberg „BGB“,
  • Thomas/Putzo „ZPO“,
  • Thomas Fischer „StGB“,
  • Meyer-Goßner „StPO“,
  • Kopp/Schenke „VwGO,
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“
  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”

Examenskommentare sollten in der aktuellsten verfügbaren Auflage genutzt werden. Bei den Gesetzestexten finden sich keine einheitlichen Regelungen, vielmehr geben die Prüfungsämter im Vorfeld der Klausuren konkrete Auflagen vor, die zu benutzten sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.

Die Zulassung zum mündlichen Teil erlangen Referendare, wenn sie gemäß § 15 Abs. 1 LÜ mit einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten in den acht Klausuren und zusätzlich vier Klausuren mit mindestens vier Punkten bestehen, wobei mindestens eine im Zivilrecht bestanden sein muss. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, ist die Prüfung gemäß § 15 Abs. 2 LÜ nicht bestanden. Die mündliche Prüfung findet mit maximal fünf Kandidaten aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Eine nach Ländern gesonderte Prüfung findet nicht statt.
Gemäß § 16 Abs. 4 LÜ wird bei der mündlichen Prüfung ein freier Vortrag (max. 10 Minuten) aus Akten gemäß Schwerpunktsetzung (der Wahlstation) gehalten. Den Prüflingen werden zur Vorbereitung des Vortrages die Akten 90 Minuten vor Beginn des Vortrages ausgehändigt. An die Vorträge abschließend gliedert sich die Prüfung in vier Abschnitte (§ 16 Abs. 5 LÜ). Geprüft werden das Zivilrecht, das Strafrecht, das Öffentliche Recht und die Gegenstände des Schwerpunktbereiches einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechtes.
Die Gesamtnote wird gemäß § 17 Abs. 2 LÜ errechnet durch eine Addition der in den acht Klausuren, im Vortrag und in den vier weiteren Abschnitten der mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Punktzahl der Gesamtnote mindestens 4 Punkte beträgt (§ 18 Abs. 1 S. 1 LÜ). Die Klausuren zählen je 8,75 %, insgesamt also 70 % (!). Der Aktenvortrag fällt mit 8 % ins Gewicht, die mündlichen Prüfungen zählen jeweils 5,5 %, insgesamt somit 22 %.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes finden ein wöchentlicher Pflichtklausurenkurs sowie ein freiwilliger Examensvorbereitungskurs statt. In Ausnahmefällen (Todesfälle oder schwerwiegende Erkrankungen im unmittelbaren familiären Umfeld des Prüfungsteilnehmers, oder eine eigene, zunächst nicht erkennbare Erkrankung des Prüfungsteilnehmers selbst oder andere außergewöhnlich schwierige Lebensumstände) werden Referendare mit entsprechendem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu einem dritten Prüfungsversuch zugelassen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung. Wichtig ist die Entscheidung für die jeweilige Wahlstation indessen für das Schwerpunktfach der Examensprüfung: Mindestens drei Monate vor Beginn der Wahlstation ist die gewählte Stelle unter Bezugnahme des Schwerpunktbereiches der Präsidentin des OLG anzuzeigen. Dies geschieht anhand eines Überweisungsantrages, der in der Regel vom OLG zugeschickt wird. Mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt. Folgende Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: Bürgerliches Recht (allgemein), Familie, Wirtschaft, Handel (einschließlich steuerrechtlicher Fragen), Kriminalwissenschaften, Staat und Verwaltung oder Arbeit und Soziales.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR WAHLSTATION!

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