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GewusstReferendariat

Rechtsreferendariat in Brandenburg (QuickCheck)

By 28. September 2016November 29th, 2023No Comments
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QuickCheck: Rechtsreferendariat in Brandenburg

Zulassungstermine

In Brandenburg werden Referendar:innen jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1.November eines jeden Jahres zum juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Einstellungen erfolgen an den Landgerichtsbezirken Potsdam und Neuruppin jeweils zum 1. Februar und 1. August und an den Landgerichtsbezirke Cottbus und Frankfurt (Oder) jeweils zum 1. Mai und 1. November.

Zulassungsfristen

Der Zulassungsantrag für die Referendarsausbildung muss dem zuständigen Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts spätestens bis zum 5. November / 5. Februar / 5. Mai / 5. August eines jeden Jahres für die jeweils darauf folgende Einstellungskampagne (z.B. Bewerbungsschluss 5. November für die Einstellung Februar) mitsamt der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin vorliegen. Eine Nachreichung von Unterlagen ist aber grundsätzlich mit einer Nachfrist von 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich. Fällt der Bewerbungsschluss auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so läuft die Frist entsprechend § 222 Abs. 2 ZPO am nächsten Werktag ab.

Besoldung

Keine Sorge, Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Brandenburg gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.523,26 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Brandenburg erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei erstem und zweitem Kind: 292,36 Euro, ab dem dritten Kind: 706,76 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Ablauf und Stationen

Das Referendariat in Brandenburg gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):

Beginnt mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Danach finden wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt (3 Klausuren aus richterlicher Sicht) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Zu Beginn erfolgt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus staatsanwaltlicher Sicht) und Ausbildung bei einer bzw. einem Staatsanwält:in.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht) sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang; an die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft schließt sich ein dreimonatiger Klausurenkurs an. Möglich sind ein Splitting der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwält:innen, die Kombinationen von Rechtsanwält:in und Unternehmen oder Notar:in sowie die Ausbildung im Ausland (bis zu 3 Monate).

5 – Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Sieben Klausuren: zwei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus einem Wahlbereich.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Zumeist wird ein Aktenvortrag gefordert, denkbar sind aber auch andere Fallgestaltungen, z. B. ein Vertragsentwurf oder die Überprüfung von AGB (rechtsgestaltende Vorträge).

Auslandsaufenthalt Ja/Nein

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation (nicht teilbar) im Ausland absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.

Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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