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Rechtsreferendariat Bayern

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Bayern?

Das Rechtsreferendariat Bayern gliedert sich in folgende Stationen:

1. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Zu Stationsbeginn erfolgt ein etwa zweiwöchiger Einführungslehrgang – danach wöchentlich Pflichtarbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2. Strafrechtsstation (3 Monate)

Nach Einführungslehrgang zu Beginn, nehmen Referendare an der wöchentlichen AG 1 (Justiz) teil und absolvieren die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder auch beim Strafgericht.

3. Verwaltungsstation (4 Monate)

Zunächst Einführungslehrgang, danach Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) – optional bis zu zwei Monate bei einem Verwaltungsgericht oder ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

4. Rechtsanwaltsstation (9 Monate)

Einführungslehrgang zu Beginn der Station. Anschließend „AG-Mix“ aus Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung), Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) und Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) sowie Ausbildung bei einem selbstgewählten Anwalt. Möglich ist auch eine Ausbildung (bis zu drei Monate) in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, eines Verbands oder bei einem Notar ebenso wie das Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

5. Schriftliche Examensprüfungen (20. bzw. 21. Monat):

Neun Klausuren: vier im Zivilrecht zwei im Strafrecht und drei im Öffentlichen Recht (mindestens eine steuerrechtliche Arbeit).

6. Pflichtwahlpraktikum | Wahlstation (3 Monate)

Ausbildung in einem Schwerpunktbereich (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeit- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht). Mit dem Schwerpunktbereich „Verwaltung“ besteht die Möglichkeit, die Wahlstation an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zu verbringen. Für das Pflichtwahlpraktikum kommen auch ausländische Ausbildungsstellen in Betracht.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag

Die Prüfung unterteilt sich in die vier Prüfungsabschnitte Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und das vom Rechtsreferendar gewählte Berufsfeld.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Die Bayern gewähren ihren Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von 1.502,08 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 305,34 Euro); anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Bayern zudem vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Für die Zeit des Referendariats besteht Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal neun Stunden in der Woche nachzugehen (nur insofern, als aufgrund der Vornote der Rechtsreferendare in der Ersten Juristischen Prüfung [mindestens 5,25 Punkte] und der im Vorbereitungsdienst gezeigten Leistungen keine Gefährdung des Ausbildungsziels zu erwarten ist) – juristische Nebentätigkeiten dürfen bis zu 14 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Beide Möglichkeiten der Nebentätigkeit sind dann erlaubt, wenn diese im Vorfeld genehmigt wurden und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit dem OLG im Voraus angezeigt (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks) und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden. Das Entgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Allen angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, wird in Bayern der Kauf vergünstigter persönlicher Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr via Vertrag angeboten. Nach Beitritt zum Vertrag können die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Bayern das Job-Ticket über einen Bestellschein direkt bei der Deutschen Bahn AG beantragen. Der Vertrag mit der Deutschen Bahn AG sieht vor, dass das Beschäftigungsverhältnis per Dienstsiegel zu bestätigen ist. Der Bestellschein ist daher zunächst durch die Referendare herunterzuladen und ausgefüllt an die Referendarabteilung des Bayerischen Oberlandesgerichts zu senden.
Nebenbei bemerkt: Die so vergünstigten Tickets unterliegen nicht einer Mitversteuerung als geldwerter Vorteil. Ein Abonnement kann zudem jederzeit zum 1. eines Kalendermonats geändert werden.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Personalstelle unverzüglich telefonisch oder via E-Mail zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist außerdem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, dieses muss auch Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten. Nach der Gesundung ist ebenfalls die jeweilige Ausbildungsstelle zu informieren. Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart eine Menge Ärger.
PS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt! Alle Krankheitszeiten werden bis zu einer Dauer von drei Monaten je Ausbildungsjahr auf die Zeit des Vorbereitungsdienstes angerechnet.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Gegenwärtig stehen Rechtsreferendaren insgesamt 28 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr zu. Während der ersten sechs Monate und Einführungslehrgänge herrscht allerdings Urlaubssperre. Vereinzelt werden Ausnahmen in letzten Stationsmonaten gemacht. Entsprechende Anträge sind mit dem jeweiligen Leiter der Arbeitsgemeinschaft abzusprechen. Sowohl Erholungsurlaub als auch Urlaub aus anderen Gründen (mit Ausnahme von Sonderurlaub) werden auf die Zeit des Vorbereitungsdienstes angerechnet. Sonderurlaub kann – ohne, dass weiterhin Leistungen des Dienstherrn bezogen werden – gewährt werden, sofern diesem keine Ausbildungsbelange im Wege stehen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu sechs Monaten und maximal bis zu einem Jahr. Über die Anträge auf Sonderurlaub entscheiden die Präsidenten der Oberlandesgerichte.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten jeweils ein Stationszeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. In den Stationszeugnissen werden Angaben zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung) festgehalten. Zudem werden persönlichkeitsbezogene Angaben gemacht wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) wird im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit abgebildet.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Personalrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf im Rahmen der Rechtsanwalts- oder der Wahlstation (Pflichtwahlpraktikum) ins Ausland gehen.
In der Rechtsanwaltsstation kann die Ausbildung bis zu drei Monate bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle und bis zu fünf Monate bei Organen der Europäischen Union abgeleistet werden, wobei die diesbezügliche Ausbildung auch schon im letzten Monat der Verwaltungsstation beginnen kann.
Für das Pflichtwahlpraktikum kommen auch ausländische Ausbildungsstellen in Betracht, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz, ein geeigneter Ausbilder und ein geeigneter Ausbildungsplan vorhanden sind sowie eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Bei JurCase kannst du alle zugelassenen Hilfsmittel mieten. Je nach Bedarf hast du die Wahl zwischen Gesetzestexten, Kommentaren oder dem Komplettpaket!

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Wie finde ich einen Ansprechpartner für administrative Angelegenheiten, bei der Verwaltungsstation etc.?

Wer suchet, der findet, wird in Bayern leicht gemacht:

Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte:

OLG München

Andrea Anzenhofer
Tel. 089 / 5597-2919
E-Mail: andrea.anzenhofer@olg-m.bayern.de

Isabell Gerbl
Tel. 089 / 5597-3331
E-Mail: isabell.gerbl@olg-m.bayern.de

OLG Nürnberg

Claudia Schneider
Tel. 0911 / 982046-113
E-Mail: Rechtsreferendare@olg-n.bayern.de

Ralf Krummer
Tel. 0911 / 982046-112
E-Mail: Rechtsreferendare@olg-n.bayern.de

OLG Bamberg

Marietta Schiele
Tel. 0951 / 833-1114
E-Mail: Poststelle@olg-ba.bayern.de

Thomas Koch
Tel. 0951 / 833-1113
E-Mail: Poststelle@olg-ba.bayern.de

Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter
Zimmer 252, II. Stock
Tel. 089 / 5597-2550
persönlich anwesend:
Montag bis Donnerstag:
8.30 – 11.30 Uhr
13.15 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
E-Mail: julia.schmidpeter@stmj.bayern.de

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, sollte den zustehenden Sonderurlaub von fünf Tagen für das gemeinsame Kennenlernen verwenden. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag), das zusammen mit der Teilnehmerliste der Dienststelle in schriftlicher Form zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Wenn anschließend auch noch der Antrag auf Sonderurlaub genehmigt wird, steht der gemeinsamen Fahrt nichts mehr im Wege.

Gibt es bei JurCase Sonderkonditionen für Kleingruppen?

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Was lernen Referendare in der Zivilrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Station findet ein Einführungslehrgang in Blockform statt.

Referendare müssen in der Zivilrechtsstation insgesamt sechs schriftliche Arbeiten (drei Urteile, bzw. ein Urteil oder Beschluss, falls die Ausbildung in Teilen bei einem Gericht in Familiensachen oder in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit absolviert wird) anfertigen.  Zudem sind sie verpflichtet an vier Sitzungstagen teilzunehmen. Was für die Zivilrechtsstation gilt, gilt ebenso für die auf sie folgende Strafrechtsstation die Ausbildung soll den Rechtsreferendaren die Tragweite richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen für den Rechtsstaat und die Gesellschaft im Ganzen vermitteln. Besondere Schwerpunkte der Ausbildung bilden die Analyse eines unstrukturierten Sachverhalts auf seine juristische Bedeutsamkeit, die Befähigung Schwerpunkte zu schaffen und sich auf zentral gegebene Argumente zu fokussieren, komplexe Vorgänge allgemein verständlich auszudrücken, im Widerstreit stehende Interessen objektiv zu gewichten und durch Verhandlungen einen Ausgleich zu erreichen – im Idealfall durch Erzielen einer gütlichen Einigung. Außerdem lernen Referendare sicher und souverän aufzutreten, überzeugend zu argumentieren, Konflikte durchzustehen, Verantwortungsgefühl zu bewahren und zu beweisen, Entscheidungsfreude/-kompetenz auszubilden und ihr Zeitmanagement hinsichtlich Organisation und Planung zu optimieren.

Die begleitende Arbeitsgemeinschaft in Justizsachen soll während der ersten zwölf Monate der Ausbildung stattfinden. Generell stehen in allen AGs wesentliche examensrelevante Probleme im Fokus der Betrachtung. Allgemeine Rechtsgebiete werden wenn nur am Rande behandelt. Achtung: Die AGs und Einführungslehrgänge ersetzen die eigenständige Examensvorbereitung der Rechtsreferendare nicht, sondern begleiten diese und geben Lernimpulse.

 

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang in Blockform. Während der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft haben Rechtsreferendare insgesamt acht schriftliche Abschlussverfügungen (vier Anklageerhebungen oder umfassende Einstellungen) zu schreiben und an vier Sitzungstagen selbstständig das Amt des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am Amtsgericht auszuüben. Aus strafrichterlicher Sicht sind vier ungekürzte Urteile aus der Teilnahme an vier Sitzungstagen zu erbringen. Die Ausbildungsstelle soll auch einen Einblick in die tiefere Struktur, Organisation und den Geschäftsgang bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vermitteln sowie das Bewusstsein der Referendare schärfen für die Notwendigkeit und Bedeutsamkeit von Bürgernähe, würdigem/positivem Auftreten im öffentlichen Raum, richterlicher Unabhängigkeit sowie zügiger und ressourcenschonender Aufgabenerfüllung.

Unter Gebrauch entsprechender IT- und Kommunikationstechnik im Büro, lernen die angehenden Juristen außerdem flexibel zu organisieren. Natürlich lernen Referendare auch im Team zu arbeiten, insbesondere in und mit den vorhandenen Serviceeinheiten. Die begleitend stattfindende Arbeitsgemeinschaft umfasst in der Regel nicht mehr als zwei bis drei halbe Tage pro Woche – dies gilt stationsübergreifend. Die Arbeitsgemeinschaft dient der praktischen Ergänzung und Vertiefung der nach den genehmigten Stoffplänen zu vermittelnden theoretischen Kenntnisse, der Schwerpunkt liegt auf Gegenständen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Die Referendare besuchen anfangs einen Einführungslehrgang in Blockform.

Während der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde sind drei Fälle schriftlich zu bearbeiten. Entscheidet der Referendar sich für einen zweimonatigen Dienst bei einem Verwaltungsgericht hat er dort einen Fall zu bearbeiten. Die Referendare werden in der Station geschult im Umgang mit Aspekten des Öffentlichen Rechts wie Aufgaben und Arbeitsweisen der Verwaltung, öffentlich-rechtlich rechtsberatender Praxis und verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz. Sie sollen befähigt werden in den genannten Bereichen eigenverantwortlich zu handeln, ein Verständnis für Normen und Verwaltungsvorschriften in ihren gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen und europarechtlichen Zusammenhängen zu begreifen. Außerdem sollen Referendare durch die Ausbildung ein Verständnis für effizient planendes und gestaltendes Verwaltungshandeln erwerben.

Die Verwaltungsbehörde soll den Gesetzesvollzug im Bereich der Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung vermitteln, unter Berücksichtigung von dessen Folgen. Vor allem soll den Referendaren bewusst gemacht werden, dass die Verwaltung nicht ausschließlich abgeschlossene Sachverhalte juristisch beurteilt, sondern auch gestaltend agiert. Ein weiterer wichtiger Baustein der Station sind die tragenden Grundsätze der Verwaltungsorganisation und Abläufe innerhalb dieser. Referendare sollen erlernen wie öffentliche Aufgaben sachgerecht, schnell und ökonomisch bewältigt werden können. Auch ein Einblick in Verwaltungsreformen soll nach Möglichkeit gewährt werden.

Falls eine Ausbildung bei einem Verwaltungsgericht stattfindet, sollen die Rechtsreferendare mit den Spezifika verwaltungsgerichtlicher Verfahren und den Geschäftsabläufen bei den Verwaltungsgerichten vertraut gemacht werden. Im Rahmen der Ausbildung sind zwei Entwürfe für abzufassende Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) anzufertigen. Allgemein umfasst die Ausbildung je nach Ausbildungsstelle bestimmte Programmpunkte. Bei der Verwaltungsbehörde sind diese z.B. eine Einführungsveranstaltung zu Beginn des Abschnitts (diese dient vor allem der Vorstellung des Aufgabenbereichs, der Organisation sowie der Geschäftsverteilung) soweit möglich die Vorstellung bei der Behördenleitung und die Ausbildung in unterschiedlichen Abteilungen. Außerdem sollen Einsichten vermittelt werden in die gängigen Arbeitsfelder der Juristen (Tagesablauf, Post, Sitzungsvorbereitung, Vertretung bei Gericht etc.). Oft ist eine Teilnahme an einer Mitarbeiterbesprechung der Behörde sowie an einer Besprechung/einem Konfliktgespräch mit Bürgern, Behördenvertretern o.ä. Bestandteil der Ausbildung. Leider nicht immer möglich, ist die Teilnahme an einer Sitzung eines kommunalen Gremiums nebst Vor- und Nachbereitung. Am Verwaltungsgericht beginnt die Ausbildung ebenfalls mit einer Einführungsveranstaltung, die die Vorstellung der Organisation und der Geschäftsverteilung/-ablaufs umfasst. Referendare sollen an vorbereitenden Verfahren mitwirken und an Vorberatungen, mündlichen Verhandlungen, Beweis- und Erörterungsterminen und Urteilsberatungen teilnehmen. Die Arbeitsgemeinschaft findet vom neunten bis zum fünfzehnten Ausbildungsmonat statt, zuzüglich sechs weiterer halber Tage während der ersten acht Ausbildungsmonate.

 

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Den Beginn der Rechtsanwaltsstation bildet ein einwöchiger Einführungslehrgang, in dem die Referendare in die anwaltliche Tätigkeit im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht eingewiesen werden. Während der Rechtsanwaltsstation müssen Referendare zehn schriftliche Arbeiten anfertigen, sechs von diesen sollen entweder Klageschriften oder -erwiderungen, Berufungsbegründungen oder -erwiderungen oder rechtsgestaltende Arbeiten sein. Weiterhin sind Referendare verpflichtet an sieben Mandantengesprächen teilzunehmen, in diesen sollen sie ruhig einen aktiven Part übernehmen. Des Weiteren sind vier Besprechungsvermerke mit tatsächlicher und rechtlicher Würdigung zu erstellen. Ein wichtiger Bestandteil der Station sind ebenso die acht zu besuchenden Gerichtstermine, auch bei diesen soll den Referendaren die aktive Teilnahme ermöglicht werden, zumeist sollen sie die Beweisaufnahme vorbereiten, indem sie einen entsprechenden Fragenkatalog aufsetzen. Natürlich vermindern sich die geforderten Leistungen bei Rechtsanwälten in dem Maße, in dem die Ausbildung an anderer Stelle absolviert wird. Die Station dient speziell der Einführung der angehenden Juristen in die beratende und prozessverhütende Tätigkeit von Anwälten. Ausbildungsschwerpunkte bilden u.a. die Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung der juristischen und ökonomischen Folgen für Mandanten sowie Vergleichsverhandlungen, Schlichtungen und Mediation.

Aber auch die anderen Teilbereiche der anwaltlichen Praxis kommen nicht zu kurz, im Rahmen forensischer Tätigkeiten üben Referendare sich in der Erstellung von Schriftsätzen (z.B. Klageschrift/-erwiderung, Beweiswürdigung, Rechtsmittelbegründung) und nehmen Gerichtstermine und Verhandlungstermine mit Behörden wahr. Im Zuge der Station werden sie dann außerdem in das anwaltliche Berufsrecht, Berufsordnung, Gebührenrecht und das Recht der Anwaltshaftung eingeführt. Auch der technische Aufwand innerhalb einer Kanzlei bleibt nicht unberücksichtigt (Organisation des Aktenlaufs, Fristbehandlung und EDV). Bei ausreichend gewährleisteter Einarbeitung sollen die Referendare unter Anleitung ihres Ausbilders Mandate aus allen Arbeitsbereichen der Kanzlei bearbeiten dürfen. Die lange Dauer der Station von neun Monaten spiegelt die besondere Bedeutung des Abschnitts innerhalb des Juristischen Vorbereitungsdienstes wieder. Tipp: Die Ausbildung kann partiell, auch bei einer der nach § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 JAPO genehmigten Stellen abgeleistet werden, zu nennen sind hier u.a. überstaatliche, zwischenstaatliche Ausbildungsstellen, Auslandsstellen, juristische Fakultäten, die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Organe der EU, Notariate, Wirtschaftsunternehmen/-verbände und alle weiteren Stellen, bei denen eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung sichergestellt ist.

Auch Verwaltungsbehörden kommen in Betracht, die Beratungsaufgaben für Bürger oder andere Behörden wahrnehmen, die äquivalent zu denen eines Anwalts sind. Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Vertiefung der Arbeitsfelder von Anwaltschaft und Justiz. Sie finden vom dreizehnten bis zum zwanzigsten bzw. vom sechzehnten bis zum zwanzigsten Ausbildungsmonat statt. Da das Hauptaugenmerk der Arbeitsgemeinschaften auf der Vorbereitung der schriftlichen Prüfung liegt, werden entsprechend viele Klausuren geschrieben. Die AG für das Berufsfeld Anwaltschaft wird zumeist als zwölftägige Blockveranstaltung angeboten. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Jährlich wird die Zweite Juristische Staatsprüfung an zwei Terminen abgehalten. Der schriftliche Prüfungsteil findet jeweils im Mai / Juni und im November / Dezember statt.

Der schriftliche Teil umfasst 9 Aufsichtsarbeiten (vier im Zivilrecht nebst Handels- und Gesellschaftsrecht, zwei im Strafrecht und drei im Öffentlichen Recht, davon mindestens eine aus dem Steuerrecht, aber auch Verfahrensrecht). Mögliche Prüfungsinhalte sind Urteile und andere gerichtliche Entscheidungen, aber Gutachten zu juristischen Sachverhalten und Beratungen von Mandanten aus anwaltlicher Sicht können gefordert sein. Die Arbeitszeit beträgt pro Arbeit fünf Stunden. Achtung: Der Schwerpunkt einzelner Aufgaben kann ebenfalls im Europarecht liegen. Mindestens vier Aufgaben sollen in der Regel aus Sicht der rechtsberatenden/rechtsgestaltenden Berufe gestaltetet werden. Generell bezieht sich die Zweite Juristische Prüfung auf die Pflichtfächer und das von den Kandidaten gewählte Berufsfeld inklusive der gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen und europarechtlichen Grundlagen. Die Prüfung kann aber auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet werden, sofern nur Verständnis und Arbeitsmethode der Referendare geprüft werden sollen und die Fragen mittels der gegebenen Hilfsmittel beantwortet werden können.

Neben dem Stoff  aus dem Ersten Juristischen Examen bilden die Gegenstände und Rechtsgebiete der vertiefenden Ausbildung im Juristischen Vorbereitungsdienst die inhaltliche Basis für die Prüfung, u.a. Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung, Verfahren in Ehesachen und Familienstreitsachen/Grundzüge des Verfahrens in Familiensachen, arbeitsgerichtliche Verfahren (Urteilsverfahren), Strafverfahrensrecht (keine Sicherungsverfahren), Verwaltungsrecht, Bauordnungsrecht  und Bauplanungsrecht (Bauleitplanung und ihre Sicherung, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben), Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, spezielle Verwaltungsverfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren, Verwaltungsvollstreckungsrecht, Steuerrecht (Abgabenordnung (keine steuerbegünstigten Zwecke oder Vollstreckung und Steuerstrafverfahren), Einkommensteuerrecht. Weitere mögliche Inhalte ergeben sich aus dem gewählten Berufsfeld.

Referendare müssen sich nicht zur Prüfung anmelden, das gilt auch für erstmalige Wiederholer, da sie zum schriftlichen Prüfungsteil vom Präsidenten des Oberlandesgerichts zugelassen werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind: eine zweite Wiederholung der Prüfung und eine Wiederholung zur Notenverbesserung. Ein Versuch zur Notenverbesserung ist nur möglich zu dem nächsten oder übernächsten Termin, der auf die erfolgreich abgelegte Prüfung folgt (§ 15 Abs. 1 JAPO). Achtung: Der Antrag auf Notenverbesserung ist spätestens zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der jeweiligen Prüfung zu stellen. Mit dem Zulassungsbescheid zur Prüfung ist die Teilnahme des Referendars verbindlich! Ein Rücktritt ist dann nur noch gemäß §§ 9, 10, 63 JAPO gestattet.

Spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung erhalten die Prüflinge eine Ladung, diese enthält Informationen zu dem Prüfungsraum und -ablauf, dem Zeitpunkt der Notenbekanntgabe des schriftlichen Teils sowie über den Zeitraum, in dem mündlich geprüft wird.

Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Es lohnt sich also das Ausleihen der benötigten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Bayern sind:

 

  • Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband),
  • Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblatt-sammlung, ohne Ergänzungsband),
  • Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern (Loseblattsammlung),
  • Beck’sche Textausgaben, Aktuelle Steuertexte,
  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5006, Arbeitsgesetze (ArbG),
  • Europarecht, Textausgabe, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden.

 

Im schriftlichen Teil außerdem zugelassen sind:

 

  • Bürgerliches Gesetzbuch von Grüneberg,
  • Handelsgesetzbuch von Hopt,
  • Zivilprozessordnung von Thomas/Putzo,
  • Strafgesetzbuch von Fischer,
  • Strafprozessordnung von Meyer-Goßner,
  • Verwaltungsgerichtsordnung von Kopp/Schenke,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz von Kopp/Ramsauer,
  • Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung (BauGB, BauNVO) von Jäde/Dirnberger/Weiß,
  • Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Kroiß/Neurauter.

Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.

Im mündlichen Teil zusätzlich erlaubt sind:

Berufsfeld Justiz:

  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5596, VOB/HOAI,

Berufsfeld Anwaltschaft:

  • Horn/Huff (Hrsg.), Berufsrecht der Anwaltschaft,

Berufsfeld Wirtschaft:

  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5009, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht (WettbR),
  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5563, Patent- und Designrecht,
  • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5598, Telekommunikations- und Multimedia-recht (TeleMediaR),

Berufsfeld Arbeits- und Sozialrecht:

  • Aichberger, Sozialgesetzbuch, Textsammlung (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband),

Berufsfeld Internationales Recht und Europarecht:

  • Beck’sche Textausgaben, Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht.

Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung

Die Gesamtnote des schriftlichen Prüfungsteils ergibt sich aus der Summe der erreichten Punkte in den schriftlichen Arbeiten, geteilt durch elf. Im Falle des Erlasses einzelner Arbeiten verringert sich die genannte Teilungszahl entsprechend. Referendare, die einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,72 Punkten erreicht haben und weniger als sechs Prüfungsarbeiten eine geringere Punktzahl als 4,00 erzielen konnten, sind zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Bekanntgabe der Zulassung erfolgt spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung für die Juni-Termine findet zumeist von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, jene für die Termine im November/Dezember von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des Folgejahres. Zwischen dem Ablegen des schriftlichen Prüfungsteils und der mündlichen Prüfung liegen meist drei bis vier Monate. Die Zeit bis Pflichtwahlstation sollte man am besten zur Regeneration nutzen. Man sollte auch darauf vorbereitet sein, dass sich die in der Ladung angegebene Anzahl an Prüfern und Prüflingen noch kurzfristig ändern kann. Für etwaige Überraschungen am Prüfungstag sollten Referendare sich wappnen, um keinen Leistungsabfall in eigener Sache in Kauf nehmen zu müssen. Die einzelnen Prüfungsgebiete ergeben sich aus § 58 JAPO. Neben den Inhalten aus der Ersten Staatsprüfung und den für das Zweite Staatsexamen relevanten Bereichen, müssen Referendare zusätzlich den Prüfungsstoff zu ihrem gewählten Berufsfeld bewältigten. In der Vorbereitung sollte man sich vor allem einen Überblick je Rechtsgebiet verschaffen und das Wichtigste erneut durcharbeiten und reflektieren. Keinesfalls sollte man sich aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit in den Details einzelner Fälle verlieren. Vor allem für die Vorbereitung des Berufsfeldes gilt:  Innerhalb der Prüfung sollen die Kandidaten unter Beweis stellen, dass sie auch auf unbekanntem Terrain durch Systematik und Methodik zu verwertbaren und vernünftigen Schlüssen kommen können.  Referendare haben auch die Möglichkeit im Vorfeld der Prüfung Vorbereitungskurse zu besuchen. Die Teilnahme an diesen Kursen obliegt der eigenen Entscheidung. Anfallende Reisekosten werden jedoch nicht übernommen, sondern sind vom Referendar selbst zu tragen.

Geprüft wird in Bayern in Nürnberg und München, zumeist vormittags, daher empfiehlt sich die Anreise am Vortag und Übernachtung in einem Hotel in der Nähe. Auf diesem Wege lässt sich der Prüfungsantritt wesentlich stressfreier gestalten. Bei der Hotelsuche helfen einem Protokolle und Tipps anderer Referendare. Manche Hotels bieten sogar speziell auf Referendare zugeschnittene Angebote an, nach den man Ausschau halten sollte.

Zu Beginn des Prüfungstages wird jeder Referendar zunächst einzeln zu einem Vorgespräch mit dem Vorsitzenden gebeten. Das Gespräch dient dem Abbau bestehender Spannungen und nimmt inhaltlich zumeist Bezug zu dem bisherigen Karriereweg und Plänen des Referendars für seine berufliche Zukunft. Fragen nach Erwartungen hinsichtlich der Prüfung sollten nicht mit überzogenen Vorstellungen beantwortet werden. Hier gilt: Bescheidenheit ist eine Tugend, wer den Prüfungsdruck nicht unnötig erhöhen will, sollte keine unrealistischen Erwartungshaltungen seitens der Prüfer schüren.

Nach dem Vorgespräch erhalten die Referendare ihren Prüfungsplatz in alphabetischer Reihenfolge. Die mündliche Prüfung umfasst vier Gebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie das vom Referendar gewählte Berufsfeld). Je Teilnehmer beträgt die Gesamtprüfdauer ca. 50 Minuten, 15 Minuten hiervon entfallen auf die Prüfung im Berufsfeld. Nach Prüfung der ersten beiden Rechtsgebiete wird häufig eine Pause von zwanzig Minuten gewährt. Achtung: Die Regeln der Höflichkeit sollten unbedingt eingehalten werden, Fragen die weitergegeben wurden, sollten nicht mehr unter Missachtung der anderen Kandidaten beantwortet werden. Eine genaue Aufteilung der Gesamtprüfungszeit auf jeden einzelnen Kandidaten bei der Diskussion der Fälle ist in der Regel nicht gegeben. Wie dies gehandhabt wird, hängt zuweilen auch stark vom Stil der Prüfer ab. Von Meldungen sollte man absehen, da diese werden in der Regel nicht beachtet.

In der mündlichen Prüfung werden vier Einzelnoten erteilt eine aus dem Zivil- und Arbeitsrecht, eine aus dem Strafrecht, eine aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem gewählten Berufsfeld, letztere zählt bei der Berechnung der Gesamtnote doppelt! Die Gesamtnote errechnet sich aus der Summe der Einzelnoten, geteilt durch fünf. Die Prüfer entscheiden über die Leistungen in der mündlichen Prüfung und über die Gesamtnote gemeinsam und nach Stimmenmehrheit. Bei gleichen Stimmenanteilen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Nach Abschluss der mündlichen Prüfung wird durch die Prüfungskommission die Prüfungsgesamtnote festgehalten (Summe der dreifachen Gesamtnote der schriftlichen Prüfung und der in der mündlichen Prüfung erreichten Gesamtnote, geteilt durch vier). Der Vorsitz der Prüfungskommission gibt die erzielten Einzelnoten und Punkte sowie die Gesamtnote der mündlichen Prüfung und Prüfungsgesamtnote samt Punktwert am Ende der mündlichen Prüfung bekannt. Die Prüfung gilt damit offiziell als abgelegt. Bei einer Prüfungsgesamtnote schlechter als „ausreichend“ (4,00 Punkte), gilt die Prüfung als nicht bestanden. Referendare, die hiervon betroffen sind, haben jedoch die Gelegenheit einen neuen Anlauf zu unternehmen. Denn im Falle des Misserfolgs haben Teilnehmer, unmittelbar nach Ableistung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes, erneut Gelegenheit, an der Zweiten Juristischen Prüfung teilzunehmen (§ 70 Abs. 1 JAPO). Der Referendar kann die Erlassung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes beantragen nach § 71 Abs. 2 JAPO. Wird der Erlassung entsprochen, erfolgt die Zulassung zur Wiederholungsprüfung nicht automatisch durch den Präsidenten des OLG, stattdessen hat der Kandidat selbst spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn einen Zulassungsantrag zur ersten Wiederholung zu übermitteln. Bei erneutem Nichtbestehen, können Referendare die Prüfung noch ein zweites Mal wiederholen, vorausgesetzt, sie haben in einem der beiden Versuche mindestens einen Punktwert von 3,00 erzielt.
Achtung: Weitere Wiederholungsversuche nach diesem zweiten Versuch werden nicht gewährt.

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Das Pflichtwahlpraktikum und die mündliche Prüfung sind in Bayern direkt aufeinander bezogen – immerhin bestimmt der Referendar mit seiner Wahl auch den zusätzlichen Prüfungsstoff für seine mündliche Prüfung. Das Praktikum gibt zudem mit vor, wie viel Zeit für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung bleibt. Das Pflichtwahlpraktikum kann nach § 49 Abs. 2 Satz 1 JAPO z.B. an folgender Stelle absolviert werden: in der Justiz (Oberlandesgericht, Zivilsenat, Landgericht Zivilkammer der ersten Instanz, Berufungskammer, Strafkammer, Jugendkammer, Amtsgericht, Jugendgericht oder bei der Staatsanwaltschaft, einem Insolvenzgericht, der Beschwerdekammer eines Landgerichts) oder auch bei einem Notar. Wer lieber im Verwaltungsbereich tätig werden möchte, hat die Wahl zwischen einer Regierung, einem Bezirk, kreisfreien Städten und Landratsämtern oder einem Verwaltungsgerichtshof /Verwaltungsgericht. Weitere mögliche Ausbildungsstellen sind die Landesanwaltschaft Bayern, die Verwaltung des Deutschen Bundestags, die Verwaltung des Bundesrats, das Bayerische Staatsministerium für EU-Angelegenheiten und regionale Beziehungen sowie die EU selbst oder die Verwaltung des Bayerischen Landtags. Auch eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist möglich.

Natürlich kann man die letzte Station auch bei einem Rechtsanwalt oder im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts (z.B. an einem Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht oder Landessozialgericht) ableisten. Der Fantasie weder regionale noch nationale Grenzen gesetzt, wer gerne eine Auslandserfahrung machen oder vertiefen möchte, kann dies z.B. beim Internationalen Arbeitsamt in Genf, den UN, der Internationalen Handelskammer in Paris, beim Europarat und der OECD oder der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union tun. Referendare die sich für Steuerrecht interessieren können die Station auch bei einer Finanzbehörde oder einem Finanzgericht verbringen. Die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte und Regierungen können im Einzelfall auch weitere Ausbildungsstellen genehmigen, sofern ein geeigneter Arbeitsplatz, Ausbilder und Ausbildungsplan vorhanden und eine sachgerechte Ausbildung sicher ist. Arbeitsgemeinschaften finden nach dem Ablegen der schriftlichen Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld statt, vorausgesetzt am Ausbildungsort finden sich mindestens zehn Pflichtteilnehmer für das jeweilige Berufsfeld ein.

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